Speziallabor Drogenanalytik
Speziallabor für Toxikologie und Drogenanalytik
Im Rahmen verkehrsmedizinischer und anderer Rechtsfragen wird ein mit modernsten Analysegeräten ausgestattetes Speziallabor für Drogenanalytik (z.B. Blut-, Urin- oder Haarproben) betrieben.
Direktor: Prof. Dr. J. Brümmer
Fachliche Leitung: Dr. K. Koch
Moltkestr. 90, Haus D, 76133 Karlsruhe
Telefon:
0721 974–1770 (24-h-Dienst)
0721 974–1751 (Sekretariat)
0721 974–1765 (Labor)
Telefax: 0721 974–1769
Anforderungsschein für die Bestimmung von Amanitin (PDF, 63 kB)
Leistungsschwerpunkte unser Speziallabors
Das therapeutische Drugmonitoring hat sich in den letzten Jahren zu einem immer häufiger eingesetzten Instrument für die Optimierung von Pharmakotherapien entwickelt. Es gibt Forderungen danach, dass es in Zukunft möglich sein sollte, für alle Medikamente, die an einem Klinikum verschrieben werden, Spiegelbestimmungen durchzuführen.
Neben einigen wenigen Medikamenten, die mit immunchemischen Testverfahren bestimmt werden können, wird für das therapeutische Drugmonitoring in der Regel ein LC-MS/MS-Verfahren (Flüssigkeitschromatographie-Tandem-Massenspektrometrie) eingesetzt. Medikamente, für die wir Spiegelbestimmungen durchführen, sind u. a. Neuroleptika, Antidepressiva, tricyclische Antidepressiva, Benzodiazepine, Antiepileptika, Antiarrhythmika, Immunsuppressiva.
Für den Nachweis von Missbrauchsdrogen und Alkohol in unterschiedlichen Matrizes (Serum, Urin, Haare) stehen am ZLMT mehrere Methoden zur Verfügung. Die immunchemischen Messverfahren sind semiquantitative Messverfahren, die keinen Hinweis auf die genaue Konzentration einzelner Wirkstoffe geben. Sie dienen zum schnellen Nachweis auf die Anwesenheit der entsprechenden Wirkstoffe („einfaches Screening“). Die chromatographischen Verfahren dienen zum Nachweis der entsprechenden Wirkstoffe in sehr niedrigen Konzentrationsbereichen. Die chromatographischen Verfahren haben darüber hinaus den Vorteil, dass zwischen den einzelnen Substanzen einer bestimmten Wirkstoffgruppe differenziert werden kann. Für forensische Zwecke müssen positive Messergebnisse aus einem einfachen Screening-Verfahren immer mit Hilfe eines chromatografischen Verfahrens bestätigt werden.
Bei Abstinenzkontrollprogrammen wird über einen bestimmten Zeitraum hinweg nachgewiesen, dass der Proband/die Probandin keinen Alkohol bzw. keine Drogen konsumiert hat. Bei Abstinenzkontrollprogrammen für die Fahreignungsdiagnostik gelten hierbei die strengen Vorgaben aus den „Beurteilungskriterien zur Fahreignungsdiagnostik“ bzw. „CTU-Kriterien“, bei anderen Abstinenzkontrollprogrammen gelten die Vorgaben der beauftragenden Stelle.
Kontaktdaten der Ambulanz für Toxikologie und Drogenanalytik
E-Mail
Telefon: 0721 974-61751 oder -1751
Fax: 0721 974-1769
Detaillierte Informationen zu Abstinenzkontrollprogrammen für die Fahreignungsdiagnostik
- Informationen zu Kontrollprogrammen nach CTU-Kriterien (PDF zum Download)
- Vertrag zu Kontrollprogrammen nach CTU-Kriterien (PDF zum Download)
Informationen für Behörden, Gerichte etc.
- Informationen zu einfachen Kontrollprogrammen (PDF zum Download)
- Untersuchungsauftrag für Drogen- bzw. Alkoholscreenings (PDF zum Download)
- Untersuchungsauftrag für eingesendete Proben (PDF zum Download)
- Allgemeine Informationen zum Alkoholkonsummarker PEth (PDF zum Download)
- Allgemeine Informationen zum Thema Drogenscreening (PDF zum Download)
Akkreditierung nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke
Das Probenahmeverfahren und die meisten Untersuchungsmethoden im Bereich Drogenanalytik/Abstinenzkontrollprogramme sind akkreditiert nach DIN ISO 17025 für forensische Zwecke. Die Liste aller im nach DIN ISO 17025 akkreditierten Bereich verwendeten Prüfverfahren liegt im Labor aus. Die aktuelle Akkreditierungsurkunde kann auf der Homepage der DAkkS abgerufen werden.
Im toxikologischen Rufbereitschaftsdienst werden einige toxikologisch relevante Nachweisverfahren rund um die Uhr an 365 Tagen im Jahr angeboten.
Der toxikologische Rufbereitschaftsdienst wird über das Labor bzw. den ärztlichen Dienst angefordert.
Telefon: 0721 974-1770
Das Probenmaterial wird an der zentralen Materialannahme (Haus D, Raum D.090) entgegengenommen. In der Regel dauert es vom Eingang bzw. der Ankündigung des Probenmaterials bis zur Ergebnismitteilung zwei bis drei Stunden.
Neben einem ungerichtetem Suchverfahren („General-Unknown-Screening“, „Suchanalyse“), das mittels GC-MS und Auswertung über eine Datenbank erfolgt, sind die toxikologisch relevanten Verbindungen, deren Bestimmung im Rahmen des toxikologischen Rufbereitschaftsdienstes zur Verfügung stehen:
- Amanitin (Knollenblätterpilzvergiftung) , ELISA
- Paracetamol (Immunoassay)
- Salicylat (Immunoassay)
- Neuroleptika, Antidepressiva, Tricyclische Antidepressiva, Benzodiazepine, Antiepileptika, Antiarrhytmika, Immunsuppressiva (Leistungsverzeichnis)
„Jedes Messergebnis ist mit einer gewissen Messunsicherheit behaftet. Wenn es darum geht, medizinische Laborbefunde zu beurteilen, kann es sehr hilfreich sein, diese Messunsicherheit zu kennen.
Oder anders gefragt: Wie liegt der Parameter in Relation zum Referenzbereich? Weicht der aktuelle Wert signifikant von einem Vorwert ab (Verlaufskontrolle)?
Die Messunsicherheit ist nach ISO/DIN 3534-1 als Schätzwert definiert. Sie gibt den Bereich an, in dem der wahre Wert zu erwarten ist. Einige Faktoren, die die „Gesamtmessunsicherheit“ bedingen, hängen stark vom individuellen Patienten und der einzelnen Probe ab.
Die Ärzte und Naturwissenschaftlerinnen des Labors stehen jederzeit zur Diskussion eines individuellen Befundes zur Verfügung. Sie berücksichtigen dabei die aktuellen Daten zur analytischen Messunsicherheit sowie Überlegungen zur Präanalytik.
Angaben zur Messunsicherheit werden auf Nachfrage schriftlich oder telefonisch erteilt.“