Das Bild zeigt die Kapelle am Städtischen Klinikum Karlsruhe in Haus A.

Evangelische und Katholische Seelsorge

Das Bild zeigt die Kalligraphie Hadith Kudsi

Muslimische Klinikseelsorge

Die Seelsorge am Städtischen Klinikum Karlsruhe

Wir begleiten Sie in schwierigen Situationen und stehen Ihnen religionsübergreifend zur Seite.

Der zentrale Auftrag der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Städtischen Klinikum Karlsruhe ist die Versorgung aller Patientinnen und Patienten unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Nationalität, politischer Anschauung oder Religion. Dieser Versorgungsauftrag steht immer an erster Stelle.

Die Arbeit der Seelsorgerinnen und Seelsorger am Klinikum gehört zu diesem Auftrag untrennbar dazu – in all ihren Facetten: Gespräche, Begleitung am Lebensende, Gebete und gottesdienstliche Feiern, unter Berücksichtigung aller Konfessionen und Religionen. Für diese wichtige Unterstützung dankt die Geschäftsführung des Klinikums den Seelsorgerinnen und Seelsorgern ausdrücklich.

Unsere Seelsorgerinnen und Seelsorger stehen den Patientinnen und Patienten zur Seite, wenn sie durch ihre Erkrankung aus dem gewohnten Leben herausgenommen werden, wenn es möglichweise zu Umstellungen und Problemen kommt. Sie begleiten die Patientinnen und Patienten ebenso, wenn sich durch die Behandlung neue persönliche Hoffnungen ergeben, wenn neue Fragen auftauchen oder Entscheidungen für den weiteren Behandlungs- oder Lebensweg getroffen werden müssen.

Die Klinikseelsorge am Städtischen Klinikum ist für alle erkrankten Menschen und ihre Angehörigen da, unabhängig von ihrer Lebens- und Glaubensorientierung. Daneben begleitet sie in Krisensituationen auch das Klinikpersonal. Die Seelsorgerinnen und Seelsorger sind sich dabei den verschiedenen kulturellen und religiösen Bedürfnissen bewusst und berücksichtigen diese in den Gesprächen. Sie unterliegen dabei der Schweigepflicht!

Wie das gesamte Städtische Klinikum Karlsruhe treten auch die Seelsorgerinnen und Seelsorger für eine Kultur und Atmosphäre des gegenseitigen Respekts und der Toleranz im Sinne eines solidarischen Miteinanders ein. Das gilt sowohl für den Umgang mit den Patientinnen, Patienten und Angehörigen als auch mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.