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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir sind bemüht, unsere Internetseiten im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.

Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Internetseite www.klinikum-karlsruhe.de und ihre Tochtergesellschaften MVZ und KVD.

Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde im Januar 2021 erstellt und zuletzt im Januar 2023 aktualisiert.

Nicht barrierefreie Inhalte

  • Manche Bilder und Grafiken haben noch keine eindeutigen Alternativtexte bzw. Textbeschreibungen. Ein Großteil der Angaben wurde bereits ergänzt.
  • In Einzelfällen ist die Navigation nicht ohne Maus möglich.
  • Ein Großteil der eingebundenen Videos steht mit Untertitel zur Verfügung. Einde durchgängige Umsetzung war noch nicht möglich.
  • PDF-Dokumente sind häufig nicht ausreichend barrierefrei/konnten noch nicht auf ein barrierefreies Format umgestellt werden. 
  • Die strukturelle Semantik von Überschriften ist nicht vollständig umgesetzt.
  • Die Inhalte der Homepage stehen aktuell noch nicht in leichter Sprache oder Gebärdensprache zur Verfügung.
  • Die Syntaxanalyse ist noch nicht vollständig optimiert für das Browsen mit Screenreadern.


Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit der Seite zu verbessern. 

Feedback und Kontaktangaben

Wenn Sie Kontakt mit uns aufnehmen möchten, richten Sie Ihre Anmerkungen, Anregungen und Fragen zum Thema Barrierefreiheit gerne an folgende E-Mail-Adresse:

oeffentlichkeitsarbeit@klinikum-karlsruhe.de

Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren.
Stabsstelle Unternehmenskommunikation
Städtisches Klinikum Karlsruhe gGmbH
Moltkestraße 90, 76133 Karlsruhe
Telefon: 0721 974-1076, -1137 

Durchsetzungsverfahren

Um zu gewährleisten, dass diese Webseiten den in § 10 Absatz 1 L-BGG beschriebenen Anforderungen genügen, können Sie sich an das Städtische Klinikum Karlsruhe wenden und eine entsprechende Rückmeldung geben. 

Wir sind bemüht, innerhalb der in § 8 Satz 1 L-BGG-DVO vorgesehenen Frist auf Ihre Anfrage zu antworten. Sollte dies nicht gelingen, so können Sie sich an die Beauftragte der Landesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen oder an die/den kommunale/n Beauftragte/n für die Belange von Menschen mit Behinderungen im Rahmen der in § 14 Absatz 2 L-BGG und § 15 Absatz 3 Satz 2 L-BGG beschriebenen Ombudsfunktion wenden.

Landes-Behindertenbeauftragte Stephanie Aeffner
Geschäftsstelle der Landes-Behindertenbeauftragten:
Else-Josenhans-Straße 6, 70173 Stuttgart
Telefon: 0711 2793360
E-Mail

Die Kontaktdaten der/des für Sie zuständigen kommunalen Beauftragten für die Belange von Menschen mit Behinderungen können Sie über die Webseite des Stadt- oder Landkreises in Erfahrung bringen, in welchem Sie Ihren dauerhaften Wohnsitz haben.

Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.