Neuigkeiten

Neue Hygieneregeln seit dem 8. April

Nachdem die Landesregierung bereits zum 1. März 2023 die Corona-Verordnung für Baden-Württemberg aufgehoben hat, entfallen seit dem 8. April auch die Schutzmaßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz des Bundes.

Seit dem 8. April 2023 entfällt für Besucher*innen von Krankenhäusern, stationären Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Dies gilt auch für Patient*innen sowie Besucher*innen von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen wie zum Beispiel Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken.

Zum Schutz unserer Patient*innen bitten wir Besucher*innen jedoch weiterhin, bei einem Atemwegsinfekt oder einem Magen-Darm-Infekt von einem Besuch im Klinikum Abstand zu nehmen.

Hier finden Sie weitere Informationen.

Autor: Luca Nagel