Seit dem 8. April 2023 entfällt für Besucher*innen von Krankenhäusern, stationären Rehabilitationseinrichtungen sowie Einrichtungen zur Betreuung älterer, behinderter oder pflegebedürftiger Menschen die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Dies gilt auch für Patient*innen sowie Besucher*innen von Arztpraxen, Zahnarztpraxen, psychotherapeutischen Praxen sowie weiteren ambulanten medizinischen Einrichtungen wie zum Beispiel Dialyseeinrichtungen und Tageskliniken.
Zum Schutz unserer Patient*innen bitten wir Besucher*innen jedoch weiterhin, bei einem Atemwegsinfekt oder einem Magen-Darm-Infekt von einem Besuch im Klinikum Abstand zu nehmen.