Bedingt durch die Aufnahme der Bautätigkeiten am letzten Teil der Baugrube von Haus M musste die Fluchtweganordnung in Haus S neu geregelt werden. Die Auflagen des Brandschutzes wurden im letzten Schritt durch das Aufstellen eines Gerüstes an Haus S in Richtung Kußmaulstraße erfüllt.
Mit der Inbetriebnahme fallen die beiden seitlichen Fluchtwege in Richtung Süden zur Baugrube weg.
Der neugeschaffene Flucht- und Rettungsweg ist dementsprechend ausgeschildert, nach der Fertigstellung und Inbetriebnahme von Haus M kann der Gerüstturm wieder abgebaut werden.
Joachim Meyer, GB6, Stellv. Projektleitung Neubau