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Expertengespräch zum Thema Patientenverfügung und selbstbestimmtes Sterben

Wie können Patientinnen und Patienten in palliativmedizinischer Situation selbstbestimmt entscheiden und auf was müssen die handelnden Personen aus dem medizinischen Bereich rechtlich achten? Diese Fragen beleuchtet die Richterin am Bundesgerichtshof Dr. Christina Pernice im Palliativmedizinischen Kolloquium am 18. November im Klinikum Karlsruhe.

Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten sind wichtige Mittel, um dem Willen von Patientinnen und Patienten im Falle einer medizinischen Extremsituation Geltung zu verschaffen. Oft ist deren Willen in den Dokumenten aber nicht eindeutig oder die Verfügungen widersprechen sich.

Dr. Christina Pernice, Richterin am Bundesgerichtshof Karlsruhe, erläutert am 18. November im Städtischen Klinikum Karlsruhe rechtliche Fragen rund um Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Genehmigungen medizinischer Maßnahmen an betreuungsbedürftigen Menschen.

Neben diesen Themen wird sie Fragen zum Notvertretungsrecht für Ehegatten, zu den rechtlichen Grenzen von Sterbehilfe sowie zum Spannungsverhältnis zwischen dem Selbstbestimmungsrecht und medizinisch gebotener Versorgung beantworten.

Die Moderation der Veranstaltung übernimmt Dr. Susanne Euler, Oberärztin des Palliativteams am Klinikum Karlsruhe.

Das Palliativmedizinische Kolloquium findet am Montag, 18. November, um 19 Uhr im Hörsaal von Haus D des Klinikums Karlsruhe in der Moltkestraße 90 statt. Diesen erreichen Sie über den Zentraleingang Haus M oder den Nordeingang von Haus M. Hier finden Sie weitere Informationen zu Anfahrt, Parken und einen Lageplan.

Die Teilnahme an der Veranstaltung ist kostenlos. Sie richtet sich an alle, die sich professionell mit Palliativmedizin befassen, sowie interessierte Laien und Betroffene.

Das Bild zeigt ein Portrait von Oliver Stilz
Autor: Oliver Stilz