Themenschwerpunkte
- Einschätzung bundesweit
- Einschätzung Baden-Württemberg
- Einschätzung Region
- Aktuelle Situation am Klinikum Karlsruhe
- Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist gestartet
Einschätzung bundesweit
Fallzahlen
297.845 (18.03.), 252.836 (11.03.)
7-Tage-Inzidenz
1.706,3 (18.03.), 1.439,0 (11.03.)
7-Tage-R-Wert
0,99 (18.03.), 1,04 (11.03.)
Todesfälle binnen 24 Stunden
+226 (18.03.), +249 (11.03.)
Hospitalisierungsinzidenz
7,58 (18.03.), 6,74 (11.03.)
Hospitalisierte ab 60 Jahre 16,28 (18.03.), 14,25 (11.03.)
Impfungen
NI 76,5 % (18.03.), 76,4 % (11.03.)
N2 75,8 % (18.03.), 75,7 % (11.03.)
N3 58,1 % (18.03.), 57,6 % (11.03.)
Epidemiologische Lage (Wochenbericht RKI 17.03.)
In der 10. Meldewoche 2022 wurden erneut über 1 Mio. COVID-19-Fälle an das RKI übermittelt. Während die Fallzahlen im Februar leicht gesunken sind, kommt es derzeit wieder zu einem deutlichen Anstieg der übermittelten Fälle. Die bundesweite 7-Tage-Inzidenz stieg von KW 09 zu KW 10 um 22 Prozent an.
Es herrscht weiterhin ein sehr hoher Infektionsdruck in der Bevölkerung. In allen Altersgruppen stiegen die 7-Tage-Inzidenzen erneut an – besonders stark bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Alter von 5 bis 24 Jahren mit Inzidenzen von mehr als 2.500. Die Zahl der aktiven Ausbrüche in Alten- und Pflegeheimen sowie in medizinischen Behandlungseinrichtungen blieb im Vergleich zur Vorwoche eher stabil.
Die Hospitalisierungsinzidenz aus den Meldedaten und die Hospitalisierungsinzidenz aus der syndromischen Surveillance (COVID-SARI) zeigen, dass es in den letzten Wochen während der OmikronWelle zu einer Zunahme der Zahl von Hospitalisierungen gekommen ist. Auch die Belastung der Intensiv-Bettenkapazität ist mit 2.304 auf einer Intensivstation behandelten Personen mit COVID-19-Diagnose im Vergleich zur Vorwoche leicht gestiegen.
Insgesamt ist die Zunahme der schweren Krankheitsverläufe trotz der sehr hohen Infektionszahlen während der Omikron-Welle weiterhin moderat und deutlich schwächer im Verhältnis zur Höhe der Fallzahlen und Neuinfektionen als während der ersten vier COVID-19-Wellen. Auch die mit Omikron assoziierten Todesfälle bleiben bisher auf einem niedrigeren Niveau. Dies ist zurückzuführen auf die gegen schwere Krankheitsverläufe sehr gut wirksame Impfung und auf die grundsätzlich geringere Krankheitsschwere bei Infektionen durch die Omikron-Variante.
Es ist zu vermuten, dass der erneute deutliche Anstieg der übermittelten COVID-19-Fälle von der 9. zur 10. KW auf die leichtere Übertragbarkeit der Sublinie BA.2, sowie auf die Rücknahme von kontaktreduzierenden Maßnahmen und geändertem Verhalten in der Bevölkerung zurückzuführen ist. Der weitere Verlauf der Pandemie hängt davon ab, ob sich größere Teile der Bevölkerung weiterhin verantwortungsbewusst verhalten bzw. in welchem Umfang mögliche infektionsrelevante Kontakte zunehmen.
Einschätzung Baden-Württemberg
Fallzahlen
41.389 (18.03.), 37.976 (11.03.)
7-Tage-Inzidenz
1.927 (18.03.), 1.701 (11.03.)
7-Tages-R-Wert
0,97 (18.03.), 1,06 (11.03.)
Todesfälle binnen 24 Stunden
+32 (18.03.), +22 (11.03.)
Hospitalisierungsinzidenz
7,9 (18.03.), 6,9 (11.03.)
COVID-19 Fälle auf Intensivstation
251 (18.03.), 247 (11.03.)
COVID-19 Fälle invasiv beatmet
106 (18.03.), 103 (11.03.)
Anteil an der Gesamtzahl der betreibbaren ITS-Betten
11,4 (18.03.), 11,3 (11.03.)
COVID-19 Fälle auf Normalstation
1.883 (18.03.), 1.731 (10.03.)
Impfungen
N1 73,9 % (18.03.), 73,8 % (11.03.)
N2 74,0 % (18.03.), 73,9 % (11.03.)
N3 56,5 % (18.03.), 56,3 % (11.03.)
Die Anzahl der übermittelten Neuinfektionen verbleibt seit Ende Februar auf sehr hohem Niveau. Ein erneuter Fallanstieg ist seit Meldewoche 10 zu verzeichnen. Die Omikron-Variante ist weiterhin die dominierende SARS-CoV2-Variante.
Einschätzung Region
Inzidenzwert Karlsruhe Stadt und Landkreis
Stadt Karlsruhe 2.111 (18.03.), 1.708 (11.03.)
Landkreis Karlsruhe 2.325 (18.03.), 1.920 (11.03.)
Die 7-Tage-Inzidenzen im Raum Karlsruhe sind in der vergangenen Woche noch einmal deutlich gestiegen.
Im Raum Karlsruhe befinden sich momentan 12 COVID-19 Patient*innen auf Intensivstation. Davon sind 7 beatmet. Auf den COVID-19 Normalstationen befinden sich 116 Patient*innen in Behandlung.
Aktuelle Situation am Klinikum Karlsruhe
Tagesaktuelle Fallzahlen am Klinikum Karlsruhe
Im Klinikum Karlsruhe ist in den vergangenen Tagen weiterhin ein hohes Patientenaufkommen auf den COVID-Normalstationen zu verzeichnen. Deshalb wurde am Mittwoch eine dritte Station für die Behandlung von COVID-Patient*innen eröffnet.
Die Belegung der Intensivstation mit Corona-Patient*innen stagnierte in den vergangenen Wochen und ist handhabbar.
Auf den COVID-Normalstationen liegen weiterhin vermehrt Patient*innen, die ursächlich wegen anderen Diagnosen aufgenommen wurden und bei denen begleitend ein SARS-CoV-2 Nachweis vorliegt. Auf der COVID-Intensivstation sind gut ein Drittel der im Laufe der vergangenen Woche behandelten Patient*innen aufgrund von COVID-19 aufgenommen worden. Knapp zwei Drittel hatten COVID-19 als Begleiterkrankung.
Auf den COVID-19 Normalstationen werden aktuell 28 SARS-CoV-2-Patient*innen behandelt (Vorwoche 29). In den COVID-19 Intensivbereichen werden derzeit 5 Patient*innen mit SARS-CoV-2-Infektionen behandelt (Vorwoche 6), wovon 5 Patient*innen invasiv beatmet sind (Vorwoche 5).
Personelle Situation
Die Personalsituation ist aufgrund von Erkrankungen, Quarantäne und Tätigkeitsverboten nach wie vor sehr angespannt. Dies wirkt sich weiterhin auf die Leistungsfähigkeit aus, so dass nach wie vor noch kein Normalbetrieb möglich ist.
Diese Woche wurden im Klinikum bis zum 16. März 86 Beschäftigte positiv auf SARS-CoV-2 getestet, in KW 10 waren es insgesamt 147 und in KW 09 waren es 105.
Betrachtet man speziell den Pflege- und Funktionsdienst, fallen aktuell 257 (Vorwoche 252) Mitarbeitende durch Krankheit, Quarantäne oder Beschäftigungsverbot aus. Davon befinden sich 99 (Vorwoche 101) Mitarbeitende in Quarantäne oder im Beschäftigungsverbot.
Einrichtungsbezogene Impfpflicht ist gestartet
Seit dem 16. März 2022 gilt in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen eine einrichtungsbezogene Impfpflicht – so auch im Klinikum Karlsruhe. Stand 16. März lag die Immunisierungsquote bei den Beschäftigten in den patientennahen Berufen bei 96,0 Prozent. Darunter fallen geimpfte Beschäftigte sowie eine geringe Anzahl Beschäftigter (31), bei denen ein Genesenennachweis vorliegt.
Dies bedeutet, dass die Liste, die das Klinikum an das Gesundheitsamt übermittelt hat, über alle Berufsgruppen hinweg 199 Beschäftigte umfasst. Das sind 4,1 Prozent der Mitarbeitenden. Wir sind unseren Mitarbeitenden sehr dankbar, dass wir diese gute Quote erreichen konnten.
Innerhalb der Bereiche wurden mit allen nicht immunisierten Beschäftigten Informationsgespräche geführt, um diese über die Möglichkeiten einer Impfung aufzuklären. Im Nachgang war noch ein Anstieg der Immunisierungsquote zu beobachten. Es ist jedoch festzustellen, dass sich deutlich weniger Mitarbeitende mit Nuvaxovid haben impfen lassen als erhofft.
Die Gesundheitsämter werden die gemeldeten Fälle nach Angaben des Sozialministeriums Baden-Württemberg nach und nach (anhand des gesetzlich vorgesehenen Verwaltungsverfahrens) abarbeiten. Betroffene Beschäftigte werden zunächst aufgefordert, die geforderten Nachweise innerhalb einer Frist von voraussichtlich zwei Wochen zu erbringen. Wird innerhalb dieser Frist mitgeteilt, dass mit einer Impfserie bereits begonnen worden ist oder wird Impfbereitschaft (z.B. mit Nuvaxovid) signalisiert, so wird von den Gesundheitsämtern voraussichtlich zunächst innerhalb einer weiteren Frist Gelegenheit gegeben werden, die Impfserie zu vervollständigen und entsprechende Nachweise vorzulegen.
Wenn dann Nachweise vorgelegt werden, werden diese geprüft. Werfen die Nachweise Zweifel auf, kann eine ärztliche Untersuchung angeordnet werden. Sollten keinerlei Nachweise vorgelegt werden oder sich die Zweifel an vorgelegten Nachweise erhärten, können Betätigungs- oder Betretungsverbote ausgesprochen werden. Diesbezüglich haben die Gesundheitsämter einen Ermessensspielraum, d.h., dass eine einzelfallbezogene Entscheidung unter Einbeziehung, Gewichtung und Bewertung aller maßgeblichen Umstände zu treffen ist.
Bis das Gesundheitsamt über den Fall entschieden und ggf. ein Betretungs- bzw. Tätigkeitsverbot ausgesprochen hat, ist eine Weiterbeschäftigung der betroffenen Personen grundsätzlich möglich. Das Infektionsschutzgesetz begründet kein Recht und auch keine Pflicht des Arbeitgebers zur Freistellung. Wenn Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer weiterbeschäftigt werden können, besteht auch keine Rechtsgrundlage für eine Kündigung.