Med.-techn. Radiologieassistenten erhalten ihre Fachkunde mit dem staatlichen Abschluss. Alle anderen Personen durch spezielle Strahlenschutzkurse und Sachkundezeiten. Danach ist im fünfjährigen Turnus eine Aktualisierung vorgesehen.
Diese Fortbildung umfasst vier Stunden und muss mit einem Aktualisierungskurs nach Röntgenverordnung kombiniert werden, um eine Gesamtstundenzahl von zwölf zu erreichen. Beide Kurse müssen innerhalb von 3 Monaten absolviert sein.
Ziele:
Wiederholung bereits erlernter Grundprinzipien des Strahlenschutzes
Anpassung an moderne Methoden der Diagnostik und Intervention der Strahlentherapie und Nuklearmedizin
- Qualitätsmanagement in der Nuklearmedizin
- Qualitätsmanagement in der Strahlentherapie
Diese Bescheinigung hat nur zusammen mit einer Teilnahmebescheinigung an einem Kurs zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz beim Umgang mit Röntgenstrahlen nach §48 StrlSchV (8 Stunden) Gültigkeit.
Diese Bescheinigung hat fünf Jahre Gültigkeit und muss rechtzeitig erneuert werden.
Hinweis für Ärzte/Ärztinnen: Bitte bringen Sie zur Fortbildung Ihren Ärzteausweis mit EFN-Nr., bzw. einen Barcode-Aufkleber mit! Vielen Dank!
Veranstaltungszeitraum
- 06. Mai 2025 16:30 Uhr
Veranstaltungsort
Haus W, Seminarraum W.108
Referent
Kristina Kohler
Teilnahmegebühr
€ 80,00