Das Bild zeigt eine Ultraschalluntersuchung

Schwangerschaft und pränatale Diagnostik

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe werdende Eltern,

Sie überlegen, wo ihr Kind zur Welt kommen soll ...

Mit den nachstehenden Informationen möchten wir Ihnen das Perinatalzentrum und die Geburtshilfe am Städtischen Klinikum Karlsruhe vorstellen.

Sollten Sie weiterführende Fragen haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden.

Seit 2003 sind die Frauenklinik, die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin sowie die Kinderchirurgische Klinik unter einem Dach im Zentrum für Kinder und Frauen vereint. Damit ist ein Perinatalzentrum der höchsten Versorgungsstufe geschaffen worden. Jährlich betreuen wir etwa 2.500 Geburten, darunter auch viele Mehrlingsschwangerschaften.

Die enge Zusammenarbeit zwischen Geburtshelfern, Kinderärzten, Hebammen und Pflegekräften bietet bei jeder Geburt ein hohes Maß an Sicherheit für Mutter und Kind – immer unterstützt durch die Zuwendung des gesamten Teams.

Unsere Schwangerenambulanz bietet Ihnen das gesamte Spektrum der pränatalen Diagnostik an. Wir arbeiten mit Ultraschallgeräten der neusten Generation.

In der Karlsruher Frauenklinik steht Ihnen ein erfahrenes Team mit spezieller Qualifikation in der Ultraschalldiagnostik (DEGUM Stufe II) zur Verfügung, um Hinweise auf Fehlbildungen, Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen beim ungeborenen Kind festzustellen, frühzeitig zu erkennen und zu behandeln.

Über 95 Prozent aller ungeborenen Kinder sind sonographisch unauffällig und kommen gesund zur Welt. 5 Prozent der ungeborenen Kinder weisen bereits im Ultraschall Auffälligkeiten auf, welche oft Hinweiszeichen auf eine Erkrankung sind und von unserem erfahrenen Team bereits pränatal diagnostiziert werden können. In diesen Fällen arbeiten wir bereits vor der Geburt eng mit Neonatologen, Kinderchirurgen und Humangenetikern zusammen, um möglichst optimale Startbedingungen für Ihr Neugeborenes sicherzustellen.

Unsere Bildergalerie "Rund um die Geburt"

1. Erst-Trimester-Screening (Ultraschall 12.-14. SSW)

  • Organdiagnostik/früher Fehlbildungsultraschall
    Bei guten Ultraschallbedingungen können bereits zahlreiche Organfehlbildungen wie z.B. ausbleibende Verknöcherung der Schädelkalotte (Anenzephalie), Bauchwanddefekte (Gastroschisis, Omphalocele) und ein Zwerchfellbruch (Diaphragmahernie) erkannt werden.
  • Früher Herzultraschall
    Bereits in diesem frühen Schwangerschaftsalter kann das kindliche Herz im Rahmen einer frühen fetalen Echokardiographie beurteilt werden. Bei einer unauffälligen Darstellung des fetalen Herzens können bereits gut die Hälfte der Herzfehler ausgeschlossen werden. 
  • Risikoabschätzung für Chromosomenstörung (Trisomie 13, 18, 21)
    Das individuelle Risiko für das Vorliegen einer Trisomie 21 (Down-Syndrom), Trisomie 18 (Edwards-Syndrom) und Trisomie 13 (Patau-Syndrom) kann durch Ultraschallmessungen von Nackentransparenz (NT), Nasenbein, Trikuspidalklappe und Ductus venosus ermittelt werden. Mütterliche Blutwerte (PAPP-A und ß-HCG) können zur weiteren Diagnostik hinzugezogen werden.
  • Risikoabschätzung für Frühgeburtlichkeit
    Vaginalsonographische Messung des Gebärmutterhalses.
  • Risikoabschätzung für Präeklampsie – ”Schwangerschaftsvergiftung”
    Ultraschallmessung der mütterlichen Arteria uterina unter Hinzunahme mütterlicher Blutwerte wie PIGF und PAPP-A.
  • NIPT – Nicht invasive pränatale Testung
    Molekulargenetische Untersuchung aus dem Blut der Mutter zur Detektion der häufigsten Chromosomenstörungen des Feten (z.B. Harmony-Test).
     

2. Zweit-Trimester-Screening (Ultraschall 19. -23. SSW)

  • Fetale Organdiagnostik zum Ausschluss von Organfehlbildungen
  • Fetale Echokardiographie zur Beurteilung des kindlichen Herzens
  • Dopplersonographie
  • Risikoabschätzung für Präeklampsie
  • Risikoabschätzung für Frühgeburtlichkeit
  • Risikoabschätzung für chromosomale Störungen
     

3. Dritt-Trimester-Screening (Ultraschall 29.-33. SSW)

  • Organdiagnostik
  • Dopplersonographie
  • Gewichtsschätzung
     

3D/4D-Bilder
Eine Untersuchung mittels 3D/4D-Bilder kann lediglich auf speziellen Wunsch des zuweisenden Frauenarztes erfolgen.

Invasive Diagnostik

  • Chorionzottenbiopsie (CVS): Gewebsprobe aus dem Mutterkuchen ab der 12. Schwangerschaftswoche
  • Amniozentese (AC): Fruchtwasseruntersuchung ab der 15. Schwangerschaftswoche
     

Spezielle Sprechstunden:

  • Beratung bei Vorerkrankungen der Mutter (z.B. Diabetes mellitus)
  • Beratung bei kindlichen angeborenen Erkrankungen in der Familie
  • Beratung bei Mehrlingsschwangerschaften
  • Beratung zur Geburtsplanung

Unser Perinatalzentum Level-I (höchste Versorgungsstufe) ist neben der Betreuung von (Risiko-)Schwangerschaften auch auf die Versorgung von Früh- und Neugeborenen spezialisiert.

Wir arbeiten eng mit Neonatologen, Kinderchirurgen und Humangenetikern zusammen, um möglichst optimale Startbedingungen für Ihr Neugeborenes sicherzustellen. So werden Mutter und Kind ideal betreut und jede erdenkliche Fachdisziplin kann bei Bedarf hinzugezogen werden.

Durch den Einsatz von Ultraschallgeräten der neusten Generation und einem erfahrenen Team mit spezieller Qualifikation in der Ultraschalldiagnostik (DEGUM Stufe II) können Hinweise auf Fehlbildungen, Erkrankungen oder Entwicklungsstörungen beim ungeborenen Kind frühzeitig erkannt und behandelt werden.

Ermächtigungsambulanz

Dr. med. Karin Roth, Geburtsplanung und Pränataldiagnostik        

  • Pränatalsprechstunde Montag bis Freitag 08:30 bis 15:00 Uhr
  • Schwangerenambulanz Montag bis Freitag 09:00 bis 15:00 Uhr
     

Anmeldung

Das Städtische Klinikum Karlsruhe führt Schwangerschaftsabbrüche nach Paragraf 218a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs (sogenannte medizinische Indikation) durch. Hierzu benötigen wir eine Überweisung in unsere Sprechstunde für Pränataldiagnostik zur entsprechenden Diagnostik und Beratung. Mit unseren Einweisern der Region haben wir besprochen, dass uns alle zur Verfügung stehenden Unterlagen per Fax an das Sekretariat der Frauenklinik 0721-9742409 oder per Email frauenklinik@klinikum-karlsruhe.de übersandt werden. Wir bestellen Sie dann zu einem entsprechenden Termin in die Ambulanz und zur Weiterbehandlung ein.

Bei Schwangerschaftsabbrüchen nach Paragraf 218a Absatz 1 des Strafgesetzbuchs (sogenannte Beratungsindikation), handelt es sich um ambulante Eingriffe, die prinzipiell in den Versorgungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung und der Vertragsärzte fallen. Die Versorgung der Patientinnen ist lokal durch mehrere ambulant tätige Vertragsärzt*innen sichergestellt, die wir unterstützen und für die wir als Kooperationspartner bereitstehen. Die Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Karlsruhe haben die Kontaktdaten und vermitteln Sie gerne an eine der Vertragsärzt*innen weiter.